Ziel: Genaue Kenntnis über den Anlagenbestand wie Lage, Länge, Material, Alter, Durchmesser etc. und den zugehörigen Anlagenzustand des Wasserleitungsnetzes und damit Informationen über den erforderlichen Sanierungsbedarf.
Anwendungsgebiet:
Gesamtes Wasserleitungsnetz
Inhaltliche Vorgaben:
Mehr als 90 % des bestehenden Netzes müssen in einem Leitungskataster erfasst sein.
Der dem GIS-Steiermark übergebene Leitungskataster bzw. dessen Aktualisierung darf nicht älter als fünf Jahre sein.
Digitaler Leitungskataster als shape-Datei gemäß Datenschnittstelle (sofern nicht schon im GIS-Steiermark vorliegend)
Summarische Auflistung aller Leitungslängen für das gesamte Wasserleitungsnetz
Ziel: Strukturierte und datenbasierte Abschätzung bzgl. Planung der zukünftigen Reinvestitionen sowie der erforderlichen Finanzierung zum Funktions- und Werterhalt der Anlagen in den nächsten zehn Jahren. Dadurch soll auch die Abbildung eines nachhaltigen und nachvollziehbaren Wasserpreises unterstützt werden.
Anwendungsgebiet:
Gesamter Versorgungsbereich
Inhaltliche Vorgaben:
Die Mindestanforderungen gemäß den Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft des Bundes und des Landes Steiermark sind diesbezüglich einzuhalten, wobei die Aktualisierung des Reinvestitionsplans nicht älter als zwei Jahre sein darf.
Reinvestitionsplan
Angabe der mittleren Sanierungsrate in % der Gesamtnetzlänge
Ziel: Abschätzung des notwendigen Reinvestitionsvolumens für die nächsten zehn Jahre auf Basis statistischer Daten und einfacher Vergleich mit dem eigenen geplanten Reinvestitionsvolumen zur datenbasierten Unterstützung des Funktions- und Werterhalts der Infrastrukturnetze der Wasserversorgung.
Anwendungsgebiet:
Gesamtes Wasserleitungsnetz
Inhaltliche Vorgaben:
Das eigene geplante Reinvestitionsvolumen muss über dem Minimumwert der statistischen Abschätzung liegen. Die Anzahl der erreichten Punkte zur Bewertung der Bereiche „Betrieb und Wartung“ sowie „Netz und Reinvestition“ muss jeweils mindestens 80 betragen. Die Durchführung des Vorsorgen-Checks bzw. dessen Aktualisierung darf nicht älter als ein Jahr sein.
Vorsorgen-Check für die Trinkwasserversorgung
(siehe: vorsorgecheck.wasseraktiv.at)
Ziel: Betrachtung und Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklungen in Demographie, Wirtschaft und Tourismus sowie des daraus folgenden Bedarfs und der damit verbundenen Systemoptimierung der bestehenden Wasserversorgungsanlage.
Anwendungsgebiet:
Gesamter Versorgungsbereich
Inhaltliche Vorgaben:
Die benötigten Unterlagen können als Berichte in freier Form vorgelegt werden, wobei die Erstellung bzw. deren Aktualisierung nicht älter als fünf Jahre sein darf.
Ziel: Erhöhung der Versorgungssicherheit der Trinkwasserversorgung und Vorbereitung auf mögliche Störfälle.
Anwendungsgebiet:
Gesamtes Gemeindegebiet bei Gemeinden bzw. gesamtes Versorgungsgebiet bei Wasserverbänden und größeren Wassergenossenschaften
Inhaltliche Vorgaben:
Leitlinie Störfallplanung Wasserversorgung der Landes Steiermark – Abteilung 14 (www.wasserwirtschaft.steiermark.at/stoerfallplanung), wobei die Erstellung bzw. deren Aktualisierung nicht älter als ein Jahr sein darf.
Ziel: Erfüllung der Vorgaben von wesentlichen Regelwerken und Gesetzen und Erkennen von Stärken und Schwächen der Versorgungsanlage sowie von Verbesserungspotenzialen und damit der Möglichkeit zum frühzeitigen Gegenlenken bei Abweichungen.
Anwendungsgebiet:
Gesamte Wasserversorgungsanlage
Inhaltliche Vorgaben:
ÖNORM B 2539 und ÖVGW RL W85. Die Erstellung bzw. deren Aktualisierung darf nicht älter als ein Jahr sein.
Jahresbetriebsbericht gem. ÖVGW RL W85
Ziel: Erfüllung der Vorgaben von wesentlichen Regelwerken und Gesetzen und zum vorzeitigen Erkennen von Veränderungen bzw. beginnenden Schäden der Wasserversorgungsanlage.
Anwendungsgebiet:
Gesamte Wasserversorgungsanlage
Inhaltliche Vorgaben:
ÖNORM B 2539 und ÖVGW RL W85. Die Erstellung bzw. deren Aktualisierung darf nicht älter als ein Jahr sein.
Überwachungs- und Inspektionsplan gem. ÖVGW RL W85
Ziel: Qualitätssicherung des Betriebs durch Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter, um einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb der Wasserversorgungsanlage gewährleisten zu können.
Anwendungsgebiet:
Gesamte Wasserversorgungsanlage
Inhaltliche Vorgaben:
Die Ausbildung der Mitarbeiter hat auf Basis der Trinkwasserversordnung zu erfolgen, wobei mind. zwei Mitarbeiter mit dem erforderlichen höchsten Ausbildungsgrad vorhanden seien müssen. Bei Erfordernis von Wassermeistern darf ein entsprechender Nachweis des Wassermeisterzertifikates bzw. dessen Aktualisierung nicht älter als fünf Jahre sein.
Ziel: Verbesserte Zustandsbeurteilung der Wasserversorgungsanlage durch Analyse der Schäden, um frühzeitig auf negative Veränderungen reagieren zu können und damit einen Beitrag zur Funktions- und Werterhaltung leisten zu können.
Anwendungsgebiet:
Gesamte Wasserversorgungsanlage
Inhaltliche Vorgaben:
ÖVGW RL W105. Die Erstellung bzw. deren Aktualisierung darf nicht älter als ein Jahr sein.
Ziel: Verbesserte Zustandsbeurteilung der Wasserversorgungsanlage durch Analyse der Wasserbilanz und der Verlustkennzahlen, um frühzeitig auf negative Veränderungen reagieren zu können und damit einen Beitrag zur Funktions- und Werterhaltung leisten zu können.
Anwendungsgebiet:
Gesamte Wasserversorgungsanlage
Inhaltliche Vorgaben:
ÖVGW RL W63. Die Erstellung bzw. deren Aktualisierung darf nicht älter als ein Jahr sein.
Auszug der Wasserbilanz und der Verlustkennzahlen aus dem jährlichen Betriebsbericht
Ziel: Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe gemäß Trinkwasserverordnung und Eigenkontrolle zur Qualitätsüberwachung zum Schutz der Verbraucher.
Anwendungsgebiet:
Gesamte Wasserversorgungsanlage
Inhaltliche Vorgaben:
Trinkwasserverordnung und Bescheid zum Beprobungsplan. Die Wasseruntersuchungen müssen gem. dem Bescheid zum Beprobungsplan durchgeführt worden sein, wobei die aktuellen, vorgeschriebenen Untersuchungen nicht älter als ein Jahr sein dürfen.
Ziel: Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe gem. § 134 WRG, Qualitätssicherung bzw. Vier-Augen-Prinzip als qualifizierte Eigenüberwachung in technischer und hygienischer Sicht sowie der Schutzgebiete.
Anwendungsgebiet:
Gesamte Wasserversorgungsanlage
Inhaltliche Vorgaben:
§ 134 WRG, ÖNORM B 2539, ÖVGW RL W60. Die Erstellung des Fremdüberwachungsberichts
gem. § 134 WRG bzw. dessen Aktualisierung darf nicht älter als fünf Jahre sein.
Ziel: Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Schutz von sensiblen personenbezogenen Daten.
Anwendungsgebiet:
Gesamte Wasserversorgungsanlage
Inhaltliche Vorgaben:
DSGVO. Die Erstellung bzw. deren Aktualisierung darf nicht älter als ein Jahr sein.
Ziel: kostendeckender Betrieb der Wasserversorgungsanlage unter Berücksichtigung von zukünftigen Maßnahmen wie z. B. Sanierungen oder Neubauten.
Anwendungsgebiet:
Gesamte Wasserversorgungsanlage
Inhaltliche Vorgaben:
Förderungsrichtlinien und Kosten- und Leistungsrechnung gemäß den Vorgaben des Landes Steiermark. Dabei muss der Kostendeckungsgrad unter 150 % liegen und die Wasserbenützungsgebühr muss gemäß dem Gebührenumrechnungsformular „Musterhaus Steiermark“ mindestens € 1,40 exkl. Ust. betragen. Die Erstellung der Kosten- und Leistungsrechnung bzw. deren Aktualisierung darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Ziel: Erfüllung gesetzlicher Vorgaben gemäß Trinkwasserverordnung und Bewusstseinsbildung der Bevölkerung über den Wert der öffentlichen Trinkwasserversorgung als Daseinsvorsorge.
Anwendungsgebiet:
Gesamtes Gemeindegebiet bei Gemeinden bzw. gesamtes Versorgungsgebiet bei Wasserverbänden und größeren Wassergenossenschaften
Inhaltliche Vorgaben:
Trinkwasserverordnung für die Informationsverpflichtungen. Für die nicht verpflichtende Öffentlichkeitsarbeit können die erforderlichen Unterlagen als Berichte in freier Form vorgelegt werden, wobei die Erstellung bzw. deren Aktualisierung nicht älter als ein Jahr sein darf.