ANFORDERUNGEN

FÜR DIE VERLEIHUNG DES GÜTESIEGELS 2024-2028

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Die öffentliche Trinkwasserversorgung erfolgt in der Steiermark auf einem sehr hohen Niveau. Die Verleihung eines Gütesiegels für ausgezeichnete steirische Wasserversorger soll diese Qualität hervorheben und den Einsatz sowie die Leistung der steirischen Wasserversorger würdigen.

Teilnahmeberechtigt sind alle steirischen Gemeinden, Wasserversorgungsverbände und größere Wassergenossenschaften, wobei Wassergenossenschaften mit einem durchschnittlichen täglichen Wasserbedarf von mindestens 100 m³ teilnahmeberechtigt sind.

In 15 Qualitätskriterien, welche zu den Themenbereichen „Planung“, „Betrieb und Instandhaltung“, „Recht und Überwachung“ sowie „Wirtschaftlichkeit und Information“ zusammengefasst sind, können die steirischen Wasserversorger ihre Leistungen darstellen und sich damit für die Verleihung des Gütesiegels „Ausgezeichneter steirischer Wasserversorger“ bewerben. Im Rahmen eines Prüfverfahrens werden die Voraussetzungen für eine Verleihung des Gütesiegels festgestellt. Das Gütesiegel wird nur bei weitestgehender Erfüllung aller Voraussetzungen verliehen. Das Prüfungsergebnis wird schriftlich ausgefertigt und in jedem Fall den Bewerbern übermittelt. Sollten die Voraussetzungen für die Verleihung des Gütesiegels nicht ausreichend erfüllt sein, werden notwendige Verbesserungen vorgeschlagen. Nach Umsetzung des Verbesserungsvorschlages kann in den darauffolgenden Jahren erneut um die Verleihung des Gütesiegels angesucht werden.

Die erforderlichen Unterlagen (PDF, Shape oder Excel-Dateien) sind vom antragstellenden Wasserversorger unter dem Reiter „Unterlagen einreichen“ hochzuladen.

Die Verleihung des Gütesiegels erfolgt alle zwei Jahre. Die eingereichten Unterlagen werden von einem Expertenteam geprüft und bewertet. Anschließend wird von einer Kommission die Verleihung des Gütesiegels ausgesprochen.

Das Gütesiegel hat eine definierte Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und kann unter den gleichen Rahmenbedingungen wie bei der Erstverleihung wiedererlangt werden.